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Posts mit dem Stichwort ‘Weihnachtsmarkt’

Glühwein-Verbot aufgehoben

27 Nov

Abschlussklassen dürfen nun doch Glühwein ausschenken

Ein freudige Nachricht war heute der Schwetzinger Zeitung zu entnehmen.
Nachdem im Lauf der Woche noch zu lesen war, dass man bei der Stadt keinen Spielraum hätte, was die Verbots-Entscheidung angeht, hat man sie nun doch (nach einem “RundenTisch”) fallengelassen.

Die komplette Stellungnahme der Stadt Schwetzingen findet man auf schwetzingen.de

Ich persönlich freue mich, dass das Verbot aufgehoben wurde, verbinde aber auch die große Bitte an alle Weihnachtsmarkt-Standbetreiber damit, den Jugendschutz zu achten. Glühwein darf nur an Personen ausgeschenkt werden, die 16 Jahre oder älter sind und im Zweifel sind Ausweise zu verlangen.
Nun wünsche ich den Abschlussklassen gute Geschäfte auf dem Weihnachtsmarkt und satte Gewinne :)

 

Verbot ist der falsche Schritt

18 Nov

Leserbrief zum Artikel aus der Schwetzinger Zeitung „Glühweinverbot für Schulstände kritisiert“ vom 17.11.2010

Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Stände der Abschlussklassen keinen Alkohol auf dem Weihnachtsmarkt ausschenken dürfen. Es ist falsch, wenn Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben wird. Wer dabei ertappt wird, bekommt zu Recht eine empfindliche Geldstrafe. Das ist beim Verkauf im Einzelhandel so und auch beim Ausschank in der Gastronomie. Auch auf dem Weihnachtsmarkt sollte dies streng kontrolliert und geahndet werden. Den Ausschank von Glühwein aber wegen einem angeblichen Verstoß, der wohl nie geahndet wurde, zu verbieten ist ein falscher Schritt. Auch einem Einzelhändler wird bei einem einmaligen Verstoß nicht gleich die Erlaubnis entzogen, das Gewerbe zu betreiben. Den Dialog zu suchen wäre der bessere Weg.

Ein falscher Schritt ist ein Verbot zum einen deshalb, weil die Kontrolle nicht nur an den Schulständen erfolgen sollte, sondern vielleicht generell mehr auf den Ausschank und die Altersgrenzen geachtet werden sollte. Hierzu hatten die Jusos Schwetzingen in Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro (welches übrigens nicht in die Verbots-Entscheidung eingebunden wurde) 2010 die Aktion „Keine Kurzen für die Kurzen“. Darauf sollte man aufbauen und solche Aktionen fördern, anstatt plump Verbote auszusprechen.

Zum Anderen ist die Aussage, dass es noch genug Glühweinstände gäbe, für die (zum größten Teil volljährigen) Schüler der Abschlussklassen ein Schlag ins Gesicht, denn es geht doch nicht um die Angst, dass die Besucher keinen Glühwein bekommen könnten, sondern darum, dass man hier einem Standbetreiber willkürlich etwas verbietet, was eigentlich klar in den Auflagen für Standbetreiber des Weihnachtsmarktes anderslautend geregelt ist.

Ich verstehe auch nicht ganz, wo die Grenzen gezogen werden. Unverständlich ist mir zum Beispiel, warum man den Abschlussklassen den Alkoholausschank verbietet und der Jungen Union nicht, die wohl, wie in den Vorjahren Glühwein ausschenken werden, was absolut in Ordnung ist.

Der Ausschank von Glühwein an Jugendliche unter 16 muss unterbunden werden, da sind sich alle einig – Die Durchsetzung mit diesem Verbot ist mehr als fragwürdig.